Krankenkasse und die Qual der Wahl
Wer in Deutschland eine gesetzliche Krankenkasse in Anspruch nehmen möchte, der tut sich oft gar nicht leicht bei der Entscheidung. Auf dem ersten Blick sind alle gleichwertig, denn das Gesetz schreibt eine bestimmte Summe an Beitragsleistung vor, und so sind also alle Kassen an ein Niveau gebunden. Doch gerade in puncto der Leistungen ergeben sich beträchtliche Unterschiede. Daher lohnt es sich, vor der Wahl der Krankenkasse einen gründlichen Vergleich durchzuführen. Werden Sie sich klar darüber, welche Leistungen Sie aus einer gesetzlichen Krankenkasse erwarten. Denn es gibt Kassen, die vermehrt in Beratung und Verwaltung investieren, und andere, die im Bereich Leistungen ein breit gefächertes Angebot haben. Tatsache ist, dass, wer sich in Deutschland versichern möchte, wirklich die Qual der Wahl hat. Grundsätzlich gibt es die Allgemeinen Ortskrankenkassen, unter dem Kürzel AOK bekannt, die in allen Bundesländern über einen eigenen Zuständigkeitsbereich verfügen. Dann wären da die Ersatzkassen, wie zum Beispiel die hanseatische Krankenkasse oder die als TK bekannte Techniker Krankenkasse. Die Innungskrankenkassen . Ursprünglich standen diese Versicherungen Handwerkern einer bestimmten Sparte offen, wenngleich diese Einschränkung heute nicht mehr wirklich existiert. Grundsätzlich kann sich jedermann über eine Innungskrankenkasse versichern lassen. Geschichtlich gesehen übernahmen die Innungskrankenkassen auch gewerkschaftliche Aufgaben. Seit der Gesundheitsreform 2007 läuft die politische Koordination allerdings über den GKV Spitzenverband, der seitens des Gesetzgebers organisiert wird. Durch die damit zusammenhängende Statusänderung in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gelang es den Innungskrankenkassen leider nicht, eine Interessensvertretung zu bilden. Untergeordnete Gruppierungen entstanden.
Die weitaus größte Liste unter den Krankenkasse Anbietern stellt die der Betriebskrankenkassen dar. Hier handelt es sich um meist einzelnen Betrieben angeschlossene Körperschaften öffentlichen Rechts, die der Selbstverwaltung unterliegen. Hierbei handelt es sich um die beiden Organe des hauptamtlichen Vorstandes und des ehrenamtlichen Verwaltungsrates. Geschichtlich gesehen stellen die Betriebskrankenkassen wohl die älteste Form der Krankenversicherung in Deutschland dar, da Sie in der Form der Fabrikskassen schon vor der allgemeinen Einführung der gesetzlichen Krankenkasse bestanden. Es ist interessant zu wissen, dass jeder betrieb eine Betriebskrankenkasse errichten kann, wenn er über mindestens 1000 zu versichernde Beschäftigte verfügt. Wenn sie allerdings in einem Betrieb wie Miele arbeiten, bedeutet das noch lange nicht, dass sie auch bei der BKK Miele versichert sein muss. Die Wahl der gesetzlichen Kasse obliegt in jedem Fall Ihnen. Im Gegenzug ist es seit der Einführung des freien Wahlrechts der Kassen mit 1. Jänner 1996 auch möglich, eine entsprechende BKK zu wählen, auch wenn man nicht Arbeiter oder Angestellter des Betriebes ist. Manche Betriebskrankenkassen haben diese Öffnung in der Gesetzgebung genutzt, und sich dem allgemeinen Publikum geöffnet. Einige Betriebskrankenkassen sind jedoch immer noch nur den Arbeitern und Angestellten der entsprechenden Firma vorenthalten. Die allgemeine Situation in Deutschland hat sich seit der Einführung der Wahlfreiheit wie zu erwarten war, drastisch geändert. Viele Betriebskrankenkassen konnten dem Druck der Mitbewerber nicht stand halten, und verschwanden von der Bildfläche. Andere wieder beschlossen eine Fusion. Zum Stichtag 1. Juli 2011 gab es nur noch 119 Betriebskrankenkassen, während es im Jahr 2006 noch 199 gegeben hatte. Zu erkennen sind diese speziellen Kassen an dem gelben Logo der BKK, einige haben die Farbe geändert und einige Kassen dieser Sparte haben den offiziellen Bezug zur Gruppe der BKK im Logo schon ganz aufgegeben und richten sich damit bewusst an Kunden außerhalb der ursprünglichen Käuferschicht. Daher ist es für den Versicherten nicht immer leicht, die richtige Kasse zu wählen. Wenn es um die Wahl der richtigen Krankenkasse geht, kommen viele Kriterien in Betracht. Achten sie darauf, dass die Leistungen Ihren Bedürfnissen gerecht werden können und versuchen Sie in dem Bewusstsein zu wählen, dass Sie als Krankenkassen Kunde nicht Bittsteller sind, sondern ein zahlender Kunde, der größtmöglichen Anspruch auf Leistung hat. Entscheiden Sie sich erst nach ausführlicher Information über Ihre Rechte und Pflichten zu einem Vertrag.












